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Veröffentlich von

HR Manager

Datum

28. Apr. 2024

Mitarbeiterinformationen

ZER, KAB

FSG – Hinweisgeberschutzsystem (FSG-Kablow/Zernsdorf)


Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,


die Einhaltung von internen Regeln, Verhaltensgrundsätzen und gesetzlicher Vorschriften hat bei FSG höchste Priorität. Das FSG-Hinweisgeberschutzsystem bietet die Möglichkeit Verstöße gegen Gesetze, ethische Grundsätze oder interne Richtlinien vertraulich und anonym zu melden. Das Ziel ist es, die Integrität unseres Unternehmens zu schützen und die Möglichkeit zu schaffen, Missstände aufzudecken und zu beheben.


Wie funktioniert das Hinweisgeberschutzsystem?

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten oder Verstöße zu melden:


Was kann gemeldet werden?

Meldungen können alle Verstöße gegen Gesetze, ethische Grundsätze oder interne Richtlinien betreffen, die im Unternehmen bekannt sind oder vermutet werden. Dazu gehören:

Wirtschaftsdelikte (Korruption, Betrug, Veruntreuung, Geldwäschedelikte usw.)

  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung

  • Arbeitsschutzverletzungen

  • Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Weitere Meldungen


Wer kann sich melden?

Meldungen können von allen Mitarbeitern, Zeitarbeitern, Praktikanten und freien Mitarbeitern, abgegeben werden.


Was passiert mit den Meldungen?

Alle Meldungen werden von der unabhängigen Stelle sorgfältig geprüft. Bei begründetem Verdacht wird eine Untersuchung eingeleitet. Die Hinweisgeber werden über den Stand der Ermittlungen informiert. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll den Hinweisgeber vor (arbeitsrechtlichen) Repressalien schützen.

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15:00

FR/12/04/24

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